Heute hatte ich Post vom Amtsgericht Tostedt im Briefkasten.

 

Eintragungsbekanntmachung nach §55 Grundbuchverordnung (GBO)

Danach werde ich nun wohl demnächst endlich in das Grundbuch eingetragen. Aber vorher muß ich noch die Gebühren dafür bezahlen. Die Rechnung liegt natürlich dabei: 180 €. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass über die Notargebühren auch die Eintragung abgedeckt ist.